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   BGH, 06.02.2018 - 3 StR 616/17   

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https://dejure.org/2018,6809
BGH, 06.02.2018 - 3 StR 616/17 (https://dejure.org/2018,6809)
BGH, Entscheidung vom 06.02.2018 - 3 StR 616/17 (https://dejure.org/2018,6809)
BGH, Entscheidung vom 06. Februar 2018 - 3 StR 616/17 (https://dejure.org/2018,6809)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    § 64 StGB; § 67d StGB; § 260 StPO
    Rechtsfehlerhafte Nichtanordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (keine zwingende Verneinung der Erfolgsaussicht bei einer zu erwartenden Behandlungszeit von mehr als zwei Jahren; symptomatischer Zusammenhang; Mitursächlichkeit der alkoholbedingten ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § ... 344 Abs. 2 Satz 2 StPO, § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB, § 260 Abs. 4 Satz 1 StPO, § 64 StGB, § 64 Satz 2 StGB, § 67d Abs. 1 Satz 1 StGB, § 63 des Strafgesetzbuches, § 67d Abs. 1 Satz 3 StGB, § 246a StPO

  • Wolters Kluwer

    Begehen einer Raubtat unter Vorhalt eines Messers; Hang zum übermäßigen Konsum von Alkohol; Symptomatischer Zusammenhang zwischen diesem Hang und der abgeurteilten Tat

  • rewis.io

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt neben zeitiger Freiheitsstrafe: Symptomatischer Zusammenhang zwischen der Tat und einem Hang zum Alkoholkonsum; angemessener Zeitraum für den voraussichtlichen Erfolg der Suchtbehandlung nach neuem Recht

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 64 ; StGB § 250 Abs. 2 Nr. 1
    Begehen einer Raubtat unter Vorhalt eines Messers; Hang zum übermäßigen Konsum von Alkohol; Symptomatischer Zusammenhang zwischen diesem Hang und der abgeurteilten Tat

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2019, 263 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 07.09.2017 - 3 StR 307/17

    Höchstdauer der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt bei gleichzeitig

    Auszug aus BGH, 06.02.2018 - 3 StR 616/17
    Danach kann die hinreichende Erfolgsaussicht nicht mehr allein damit verneint werden, dass die voraussichtlich notwendige Behandlungszeit die - unverändert gebliebene - zweijährige Frist des § 67d Abs. 1 Satz 1 StGB übersteigt (BGH, Beschlüsse vom 7. September 2017 - 3 StR 307/17, juris Rn. 7; vom 15. März 2017 - 2 StR 581/16, BGHR StGB § 64 Satz 2 Erfolgsaussicht 3).

    Dem steht nicht entgegen, dass nur der Angeklagte Revision eingelegt hat (§ 358 Abs. 2 Satz 3 StPO; st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschluss vom 7. September 2017 - 3 StR 307/17, juris Rn. 10 mwN); er hat die Nichtanwendung des § 64 StGB durch das Tatgericht auch nicht vom Rechtsmittelangriff ausgenommen.

  • BGH, 17.04.2012 - 3 StR 65/12

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (maßgebliche Frist,

    Auszug aus BGH, 06.02.2018 - 3 StR 616/17
    Dies lässt besorgen, dass sie insoweit von einem falschen Maßstab auf der Basis der früher geltenden Rechtslage ausgegangen ist, nach der die Erfolgsaussicht zu verneinen war, wenn die voraussichtlich notwendige Dauer der Behandlung die Höchstfrist des § 67d Abs. 1 Satz 1 StGB überschritt (vgl. BGH, Beschluss vom 17. April 2012 - 3 StR 65/12, BGHR StGB § 64 Satz 2 Erfolgsaussicht 1).
  • BGH, 15.03.2017 - 2 StR 581/16

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Auszug aus BGH, 06.02.2018 - 3 StR 616/17
    Danach kann die hinreichende Erfolgsaussicht nicht mehr allein damit verneint werden, dass die voraussichtlich notwendige Behandlungszeit die - unverändert gebliebene - zweijährige Frist des § 67d Abs. 1 Satz 1 StGB übersteigt (BGH, Beschlüsse vom 7. September 2017 - 3 StR 307/17, juris Rn. 7; vom 15. März 2017 - 2 StR 581/16, BGHR StGB § 64 Satz 2 Erfolgsaussicht 3).
  • BGH, 02.02.2010 - 3 StR 566/09

    Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (erkennbare Ausübung des

    Auszug aus BGH, 06.02.2018 - 3 StR 616/17
    Jedoch war der Schuldspruch dahin zu ändern, dass der Angeklagte statt des "schweren Raubes' des "besonders schweren Raubes' schuldig ist, denn er beging die Raubtat unter Vorhalt eines Messers und damit unter den Voraussetzungen des § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB; die von § 260 Abs. 4 Satz 1 StPO geforderte rechtliche Bezeichnung der Straftat verlangt die Kennzeichnung dieser vom Angeklagten verwirklichten Qualifikation (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschluss vom 2. Februar 2010 - 3 StR 566/09, juris Rn. 2 mwN).
  • BGH, 19.09.2017 - 3 StR 418/17

    Rechtsfehlerhafte Versagung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt

    Auszug aus BGH, 06.02.2018 - 3 StR 616/17
    Im Übrigen ist es nicht erforderlich, dass "die alkoholbedingte Enthemmung der wichtigste Faktor für die Tatbegehung' war, es reicht aus, wenn der Hang neben anderen Ursachen zur Tatbegehung beigetragen hat (st. Rspr.; vgl. zuletzt etwa BGH, Beschluss vom 19. September 2017 - 3 StR 418/17, NStZ-RR 2018, 13 mwN).
  • BGH, 04.09.2018 - 3 StR 344/18

    Rechtsfehlerhaftes Absehen von der Anordnung der Unterbringung in einer

    Den Urteilsgründen lässt sich nicht entnehmen, dass die aktuelle Therapieunwilligkeit des Angeklagten seiner Unterbringung in einer Entziehungsanstalt auch dann noch entgegensteht, wenn auf die gemäß § 67d Abs. 1 Satz 3 StGB verlängerte Höchstfrist abgestellt wird, die hier aufgrund der verhängten Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten drei Jahre beträgt (zwei Jahre gemäß § 67d Abs. 1 Satz 1 StGB zuzüglich zwei Drittel der verhängten Strafe gemäß § 67d Abs. 1 Satz 3, § 67 Abs. 4 StGB, mithin zuzüglich eines Jahres, abzüglich der wenigen Tage erlittener Haft (§ 230 Abs. 2 StPO, § 51 Abs. 1 Satz 1 StGB); s. BGH, Beschlüsse vom 6. Februar 2018 - 3 StR 616/17, juris Rn. 9; vom 7. September 2017 - 3 StR 307/17, juris Rn. 7 f. mwN).

    Dem steht nicht entgegen, dass nur der Angeklagte Revision eingelegt hat (§ 358 Abs. 2 Satz 3 StPO; BGH, Beschlüsse vom 6. Februar 2018 9 - 3 StR 616/17, juris Rn. 10; vom 7. September 2017 - 3 StR 307/17, juris Rn. 10 mwN).

  • BGH, 12.03.2019 - 2 StR 584/18

    Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (Revisibilität; Wertung von

    Dass nur der Angeklagte Revision eingelegt hat, hindert eine Nachholung der Unterbringung nicht (§ 358 Abs. 2 Satz 3 StPO; BGH, Beschlüsse vom 6. Februar 2018 - 3 StR 616/17, juris Rn. 10; vom 7. September 2017 - 3 StR 307/17, juris Rn. 10 mwN).
  • BGH, 16.04.2019 - 3 StR 59/19

    Rechtsfehlerhafte Adhäsionsentscheidung (kein Wegfall der Rechtshängigkeit bei

    Die von § 260 Abs. 4 Satz 1 StPO geforderte rechtliche Bezeichnung der Straftat verlangt die Kennzeichnung dieses von den Angeklagten verwirklichten Qualifikationstatbestands (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 3. September 2009 - 3 StR 297/09, NStZ-RR 2009, 377; vom 6. Februar 2018 - 3 StR 616/17, juris Rn. 3 mwN).
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